AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Marcel Michael Maas, handelnd unter MossiMedia, Friedhofstraße 4, 36396 Steinau an der Straße, nachfolgend „Auftragnehmer“, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Vereinen, nachfolgend „Auftraggeber“.
(2) Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung eines Vertrags oder Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.
(3) Leistungsumfang, Vergütung, Zeitplan und besondere Anforderungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Konzeption, Webdesign, Webentwicklung, WordPress/WooCommerce, technische Optimierung, Hosting-/Wartungsleistungen und individuelle Webanwendungen.
(2) Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Nicht genannte Leistungen, insbesondere Foto-/Videoproduktion, Übersetzungen, laufende Suchmaschinenoptimierung, rechtliche Prüfung, Pflege, Hosting, Lizenzen oder Fremdleistungen, sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der technischen Umsetzung frei, soweit kein bestimmtes System vereinbart wurde und die Lösung dem vereinbarten Zweck entspricht.
(4) Der Auftragnehmer darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Verzögert sich das Projekt durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
(4) Der Auftraggeber prüft Zwischenstände und liefert gebündeltes Feedback innerhalb von 5 Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Korrekturen und Leistungsänderungen
(1) Im Angebot enthalten sind 2 Korrekturrunden je ausdrücklich genanntem Freigabeschritt.
(2) Eine Korrekturrunde umfasst gebündelte Änderungen innerhalb des vereinbarten Konzepts. Neue Funktionen, neue Seiten, Richtungswechsel nach Freigabe oder nachträglich geänderte Anforderungen sind Zusatzleistungen.
(3) Zusatzleistungen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz oder auf Grundlage eines Nachtragsangebots abgerechnet.
§ 6 Termine und Verzögerungen
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Ausfällen von Fremddiensten oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Absehbare Verzögerungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan: 50% nach Freigabe der Entwürfe/Prototypen, 50% nach vereinbartem Abschluss des Projekts.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Laufende Kosten für Hosting, Wartung, Domains und Lizenzen werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer darf Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben.
§ 8 Abnahme
(1) Soweit die Leistung werkvertraglich abzunehmen ist, fordert der Auftragnehmer nach Fertigstellung zur Abnahme auf.
(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 7 Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel in Textform.
(3) Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
(4) Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte und Fremdlizenzen
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
(2) Vorbestehende Bibliotheken, wiederverwendbare Komponenten, allgemeines Know-how, Entwicklungswerkzeuge und nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelte Bestandteile verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.
(3) Für Open-Source-Software, Plugins, Fonts, Bilder und andere Drittinhalte gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Laufende Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bearbeitbare Quelldateien und Entwicklungszugänge werden nur übergeben, soweit dies vereinbart wurde oder für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
§ 10 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf den Namen, das Logo und öffentlich zugängliche Ansichten des fertiggestellten Projekts als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht oder eine abweichende Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
(2) Nicht öffentliche Geschäftsdaten, Zugangsdaten und vertrauliche Projektinformationen werden nicht veröffentlicht.
(3) Ein dezenter Urheber-/Agenturhinweis mit Link wird nur angebracht, wenn dies vereinbart ist.
§ 11 Hosting, Domains, Wartung und Fremddienste
(1) Hosting, Domains, Wartung, Backups und Überwachung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Bei Fremdanbietern gelten zusätzlich deren Vertrags- und Nutzungsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Fremddiensten, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(3) Umfang, Reaktionszeiten und Ausschlüsse laufender Wartung ergeben sich aus der jeweiligen Wartungsvereinbarung.
§ 12 SEO, Performance und wirtschaftlicher Erfolg
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten technischen und inhaltlichen Maßnahmen nach fachlichem Standard.
(2) Bestimmte Rankings, Besucherzahlen, Ladezeiten unter allen Bedingungen, Umsätze, Bewerbungen oder Anfragen werden nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich und messbar vereinbart wurde.
(3) Ergebnisse können unter anderem von Suchmaschinen, Endgeräten, Netzen, Fremddiensten, Wettbewerb, Markt, Angebot und Mitwirkung des Auftraggebers abhängen.
§ 13 Mängel
(1) Der Auftraggeber meldet Mängel nachvollziehbar und ermöglicht dem Auftragnehmer eine angemessene Nacherfüllung.
(2) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung durch nicht vereinbarte Änderungen des Auftraggebers, veraltete oder nicht unterstützte Systeme, Fremdplugins, Fremddienste oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurde.
(3) Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Datenschutzinformationen, Pflichtangaben und geschäftlichen Prozesse verantwortlich, sofern keine ausdrückliche rechtliche Prüfleistung vereinbart wurde.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistung und Zahlung. Laufende Verträge richten sich nach der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung werden erbrachte Leistungen und gesetzlich geschuldete Vergütungsansprüche abgerechnet.
§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.